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FAQs/Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufig gestellte Fragen:

  • Wir wollen die Fußballweltmeisterschaft in unseren Gemeinderäumen übertragen – was ist zu beachten?

    Bei der öffentlichen Wiedergabe wird GEMA Gebühr fällig, da z.B. der offizielle WM-Song etc gespielt wird oder auch die Kommentare der Reporter ein Spiel spannend machen.

    Sie können die komplette WM vom 14.06.-15.07.2018 mit einem WM-Sondertarif der GEMA abdecken, wenn es sich um eine Wiedergabe ohne Veranstaltungscharakter handelt. „Veranstaltungscharakter“ heißt, Sie machen öffentlich für die Übertragung in den Gemeinderäumen Werbung. Laut mündlicher Auskunft der GEMA ist eine Abkündigung im Rahmen eines Gottesdienstes ein Veranstaltungshinweis und keine öffentliche Werbung. Wollen Sie jedoch auch Außenstehende ansprechen, wählen Sie den Tarif „Wiedergabe einzelner Spiele im Rahmen von Veranstaltungen ohne weiteres Programm“.

    Hier finden Sie die GEMA-Tarife.

  • Unsere Gemeinde singt lediglich aus dem Gesangbuch und/oder bestimmten Liederbüchern, die im Gottesdienst ausgeteilt werden. Brauchen auch wir eine CCLI-Lizenz?

    Solange Texte und/oder Noten nicht zusätzlich mit einem Beamer projiziert werden oder Liedblätter zusätzlich gedruckt werden, ist keine Lizenz nötig.

  • Ist mit der CCLI-Lizenz unserer Gemeinde ein Hauskreis, der sich in einem privaten Heim trifft, mit abgedeckt?

    Ja, solch ein Hauskreis Ihrer Gemeinde ist durch die CCLI-Lizenz abgedeckt, da es sich um eine regelmäßige Aktivität Ihrer Gemeinde handelt.

  • Welche Art Kirchen/Gemeinden können Lizenzen bei CCLI erwerben?

    Die CCLI-Lizenz definiert Kirche/Gemeinde als “eine bestimmte Gruppe von Christen, die sich zum Gottesdienst und Lobpreis in bestimmten Räumen versammeln“.

    Wenn Sie urheberrechtlich geschützte Lieder für gemeindliche Zwecke kopieren, drucken oder elektronisch projizieren, oder Liedblätter zu Übungszwecken in Ihrem Lobpreisteam verteilen, ist eine Lizenz notwendig.

    Natürlich ist nicht jede Gemeinde gleich aufgebaut und CCLI wird immer wieder nach speziellen Situationen gefragt (z. B. Gemeinde trifft sich an verschiedenen Orten; eine christliche Organisation wirkt an verschiedenen Orten, nicht in festen Gemeinderäumen). Fragen kommen auch bezüglich Gemeindeneugründungen, die noch von der Muttergemeinde versorgt und geleitet werden.

    Christliche Gemeinden, Verbände und besondere Konzessionen

    Gemeinden stehen manchmal in enger Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden ihres Kirchen- oder Gemeinschaftsverbundes oder ihrer Denomination. Dies bedeutet nicht, dass wir den Gemeinschaftsverbund oder eine Denomination als Gesamtkunden annehmen; die Gemeinden sind immer selbständiger Kunde und Lizenznehmer. Größeren christlichen Verbänden und Kirchen gewähren wir aber gern besondere Konzessionen. Bezüglich besonderer Konzessionen kontaktieren Sie bitte CCLI.

    Gemeindeneugründungen

    Gemeindeneugründungen sind zumindest auf lange Sicht neue, selbständige Gemeinden, die auch ihre eigenen Lizenzen benötigen. Natürlich können hier ggf. besondere Konzessionen vereinbart werden. Kontaktieren Sie uns gern mit konkreten Fragen.

    Christliche Gemeinden an mehr als einem Ort

    Wenn Ihre Gemeinde eine Vision für die ganze Stadt oder ein ganzes Gebiet hat und daher die Gemeindearbeit an mehreren Orten stattfindet, jedoch unter der Federführung dieser einen Gemeinde, brauchen Sie in folgenden Fällen separate Lizenzen:

    Die verschiedenen Orte der Gemeindearbeit sind viele Kilometer voneinander entfernt.
    Jeder Ort, an dem die Arbeit/Gottesdienste stattfinden, hat seine eigene Ausstattung (z. B. Beamer, Soundanlage für den Lobpreis).
    Jeder Ort, an dem die Gemeindearbeit stattfindet, hat einen bestimmten, ganz eigenen Besucherkreis.

    Nicht-ortsgebundene Gemeinden

    Sollten Sie ein Verbund kleinerer Gemeinden oder Hauskreise sein, der sich (ggf. reihum) an den unterschiedlichen Orten der kleinen Gemeinden oder Hauskreisen trifft, kann CCLI ggf. Konzessionen bezüglich der Lizenzen einräumen. Bezüglich besonderer Konzessionen in diesen Sonderfällen kontaktieren Sie bitte CCLI.

    Stadtweite, ökomenische oder gemeindeübergreifende Gottesdienste

    Feiern verschiedene Gemeinden gemeinsam Gottesdienst, gelten folgende Dinge für die Lizenzanforderungen: Entscheidend ist die Häufigkeit bzw. Regelmäßigkeit dieser gemeinsamen Gottesdienste, die durchschnittliche Besucherzahl und der Ort. Kontaktieren Sie gerne CCLI mit Ihrer speziellen Anfrage.

  • Wie sehe ich, was unter meiner Gemeinde-Lizenz abgedeckt ist?

    Öffnen Sie Ihr persönliches Benutzerprofil, indem sie die Adresse profile.ccli.com in ihrem Browser eingeben. Nach Eingabe Ihrer Anmdeldedaten können Sie unter dem Reiter „Benutzerkonto“ alle Lizenzen Ihrer Gemeinde einsehen.

  • Deckt die CCLI-Gemeindelizenz auch Gottesdienste sowie andere Veranstaltungen im Gemeindehaus ab?

    Ihr Gemeindehaus ist in der Regel Teil Ihrer regelmäßig genutzten kirchlichen Räume. Gemeindeveranstaltungen und Gottesdienste im Gemeindehaus sind von Ihrer CCLI-Lizenz abgedeckt. Für Fragen bezüglich Aufführungsrechte bei Konzerten wenden Sie sich bitte an CCLI oder direkt an die GEMA.

  • Was sind gemeinfreie Lieder und wann werden Lieder gemeinfrei?

    Bereits über 1000 deutsche Liedtexte sind in SongSelect zu finden, die keinem Urheberrecht mehr unterstellt sind. Diese Lieder werden als „gemeinfrei“ bezeichnet. Diese Lieder stehen Ihnen kostenlos zum Dowload zur Verfügung.
    Urheberrechte stehen dem Schöpfer eines Werkes zu und entstehen bereits mit der Errichtung des Werkes. Der Urheberrechtsschutz erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

  • Können wir ein Lied anpassen, Texte ändern oder eine neue Strophe verfassen?

    Grundsätzlich gilt, dass die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Musik-, Schrift- und Filmwerken, z. B. durch Bearbeitungen, Vervielfältigungen, Aufführungen und öffentliches Zugänglichmachen, nur mit vorheriger Zustimmung der Urheber bzw. Rechteinhaber sowie gegen Entrichtung einer angemessenen Vergütung erlaubt ist.

  • Nach welchen Kriterien berechnet sich die Größe unserer Gemeinde (/zutreffende CCLI-Kategorie)?

    Bei einer Gemeinde berechnet sich die Größe anhand des durchschnittlichen Gottesdienstbesuchs (Kinder im Schulalter und Erwachsene), die Ihren Hauptgottesdienst besuchen. Diese durchschnittliche Besucherzahl definiert Ihre CCLI-Lizenz-Kategorie.
    Hält Ihre Gemeinde mehrere Hauptgottesdienste (z. B. der gleiche Gottesdienstablauf wird zu verschiedenen Uhrzeiten angeboten), addieren Sie die durchschnittliche Besucherzahl aller Hauptgottesdienste. Feiern Sie jedoch mehr als einen Gottesdienst und diese Gottesdienste sind unterschiedlich aufgebaut, definiert sich die Größe durch die Besucherzahl des größten Ihrer Gottesdienste.

  • Betrifft die Lizenzierung auch unabhängige Hauskreise, die nicht zu einer Gemeinde gehören?

    Wenn Ihr Hauskreis Liedtexte oder Noten für den Lobpreis kopiert, brauchen Sie eine Lizenz.

  • Darf ein Lied mit der Angabe “Alle Rechte vorbehalten” kopiert oder vervielfältigt werden?

    “Alle Rechte vorbehalten” oder ‘All rights reserved’ bedeutet, dass ein Lied urheberrechtlich geschützt ist und nicht ohne die adäquate Genehmigung kopiert, vervielfältigt oder verändert werden darf. Mit der CCLI-Lizenz können Sie lizenzierte Lieder kopieren und vervielfältigen, auch wenn “alle Rechte vorbehalten” sind.

  • Können sich zwei kleine Gemeinden eine Lizenz teilen oder können mehrere Gemeinden zusammen eine Lizenz beantragen?

    CCLI kann Gemeinden, die bestimmten Kirchen oder Gemeindeverbänden angehören, bestimmte Konzessionen anbieten. Die Lizenzen sind jedoch grundsätzlich nicht teilbar oder von mehreren Gemeinden oder Gruppierungen gemeinsam nutzbar.

  • Wie finde ich das Urheberrechtsjahr?

    Das Urheberrechtsjahr erscheint normalerweise über oder am Ende eines gedruckten Liedblatts.

  • Ich übersetze englische Lieder in andere Sprachen. Muss ich mich um irgendwelche Urheberrechte kümmern?

    Über CCLI sind autorisierte Übersetzungen von fremdsprachigen Liedern abgedeckt. Eine neue Übersetzung bedarf jedoch immer der Zustimmung des Autors oder Rechteinhabers/Verlages. Wenn keine autorisierte Übersetzung des Originals verfügbar ist, wenden Sie sich bitte an den Autor oder den Verlag und fragen Sie nach einer autorisierten Übersetzung bzw. lassen Sie sich Ihre Übersetzung autorisieren. Bis dahin dürfen Sie keine eigenen Übersetzungen  – auch nicht im eigenen Gottesdienst – da dieser eine öffentliche Veranstaltung ist – nutzen und auch keinesfalls weitergeben oder veröffentlichen.

  • Wie melde ich Lieder, die gesungen werden?

    Schauen Sie in unseren Reporting-Leitfaden.

  • Wenn wir Fotokopien au seiner vorangegangenen Lizenzperiode benutzen, müssen diese nochmals gemeldet werden?

    Ja, melden sie die erneute Nutzung mit (1) nicht die Anzahl der angefertigten Kopien.

  • Kann ich ein Lobpreislied mit Hilfe einer Liedzeile suchen?

    Ja, das OLR sollte das gesuchte Lied mit Hilfe einer Liedzeile finden  können. Nur als Hinweis: Die bei CCLI registrierten Lobpreisliedern sind jedoch üblicherweise unter ihrem offiziellen Titel registriert, der oft nicht mit der ersten Zeile übereinstimmt. In manchen Fällen ruft dies Verwirrung hervor. (z. B. “The Lord’s My Shepherd” von Stuart Townend heißt offiziell “Psalm 23”, auch wenn landläufig die erste Zeile als Liedtitel verwandt wird) Dennoch kann die Suche nach einer Liedzeile bzw. der Anfangszeile eines Liedes fehlschlagen.

  • Kann mehr als ein Nutzer Lieder im OLR rückmelden?

    Ja! Sie haben einen sog. Administrator, der initial den Reporting Account erstellt. Der Admininstrator kann andere Nutzer innerhalb der Gemeinde oder christlichen Organisation einladen. Alle Nutzer haben dann Zugriff zum gleichen Account und können sich das Rückmelden der gesungenen Lobpreislieder teilen

  • Können wir eine Filesharing-Website verwenden, um Musikkopien an unsere Musiker zu verteilen? Wenn ja, wie melden wir das?

    Natürlich können Sie Programme für gemeinsamen Datenzugriff nutzen, um Ihren Musikern die Vorbereitung zu erleichtern. Sie brauchen eine gültige CCLI-Lizenz und es sollte sichergestellt sein, dass der Gebrauch der zur Verfügung gestellten Noten nur intern, von Ihnen bekannten Musikern und zur Vorbereitung verwendet wird.

  • Meine Bestätigungs-E-Mail kam nicht an

    Wenn Sie einen Zugang erstellen, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail, die einen Link enthält, den Sie innerhalb von 24 h anklicken und damit Ihre Anmeldung abschließen müssen. Sollten Sie diese E-Mail nicht erhalten haben, könnte sie in Ihren Junk-Mail-Filter geraten sein. Bitte prüfen Sie dies zuerst. Sollten Sie die E-Mail dort nicht finden, kontaktieren Sie uns gern.

  • Ich kann ein bestimmtes Lobpreislied nicht finden. Auch die Suchfunktion findet das gesuchte Lied nicht. Warum?

    Ist ein Lobpreislied durch die CCLI lizenziert, gilt er als autorisiert. Es gibt einige wenige populäre und oft gesungene Lobpreislieder, die nicht durch die CCLI lizenziert sind, diese sind nicht autorisiert. Das Reporting (OLR) enthält alle Lobpreislieder, die durch CCLI lizenziert sind.
    Sollten Sie ein Lied nicht finden, überprüfen Sie bitte die genaue Schreibweise. Sollten Sie auch danach das Lied nicht finden können, gibt es folgende mögliche Gründe: Das Lied ist vom Komponisten oder Herausgeber noch nicht CCLI übermittelt worden. Oder aber das Lied ist nicht ein durch CCLI autorisiertes Lied. In diesen Fällen müssen Sie das Lied nicht melden. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie keine Berechtigung haben solch ein Lied zu vervielfältigen und die Rechte direkt beim Urheber oder Rechteinhaber eingeholt werden müssen.

  • Warum bekomme ich bei der Suche eine Liste von Ergebnissen und wie weiß ich, dass ich das richtige Lobpreislied aus der Liste ausgewählt habe?

    Nicht immer sind die Titel der Lieder eindeutig. Oft gibt es mehrere Versionen eines Textes mit der Musik unterschiedlicher Komponisten. Dies kann zu Herausforderungen führen, wenn man versucht, die Nutzung eines bestimmten Liedes zu reporten.

    Die Anzeige ‚POPULAR‘ hilft ihnen, indem sie die Titel anzeigt, die am häufigsten genutzt wurden. Wenn Sie mehrere Ergebnisse mit dem gleichen Songtitel finden, überprüfen Sie bitte die Namen der Autoren und die Urheberrechtsinformationen, um zu bestimmen, welches Lied Sie melden müssen.

    TIPP: Wenn Sie in der Liste der Suchergebnisse auf das „i“-Symbol neben einem Liedtitel klicken, werden weitere Informationen zu diesem Lied angezeigt, einschließlich des Autors und der Copyright-Details, Textvorschau und oft auch eine Hörprobe.

  • Wie finde ich weitere Hilfe?

    Hilfe finden Sie unter ccli.com/reporting .

  • Unser Account Administrator ist nicht mehr in unserer Gemeinde. Wie kann ich den Administrator wechseln?

    Nur der Administrator kann Nutzer hinzufügen oder löschen und auch den Administratorenposten ändern. Sollte jedoch der ehemalige Administrator nicht mehr verfügbar sein, wenden Sie sich gern an CCLI.

  • Ich habe einen Fehler gemacht. Kann ich meinen Report im Nachhinein ändern?

    Ja, Sie können Ihr Reporting jederzeit während der aktuellen Berichtsperiode ändern. Um eine Änderung vorzunehmen, klicken Sie auf Historie, wählen Sie das Lied, das Sie bearbeiten möchten, klicken Sie auf den Pfeil links neben dem Liedtitel und dann auf die drei Punkte rechts neben den Berichtskategorien.

  • Kann ich meinen Report am Ende meiner Lizenzlaufzeit einreichen?

    Das Reporting System ist nicht für eine einmalige Jahresmeldung konzipiert. Wir empfehlen Ihnen regelmäßig Ihre Lieder zu melden. Sie können dafür beliebig viele Nutzer in ihrem Account anmelden. Dies bedeutet, dass jeder, der in Ihrer Gemeinde Lieder vervielfältigt oder einsetzt, auch Lieder melden kann.
    Sollten Sie aber dennoch in Sachen Lieder melden in Verzug geraten sein, können Sie auch rückwirkend noch Lieder melden. Diese rückwirkenden Meldungen kommen selbstverständlich den Rechteinhabern auch zu Gute.

  • Wie weiß ich, wie viele Male ich ein bestimmtes Lobpreislied bereits gemeldet habe?

    Sie können sehen, wie oft ein Lied innerhalb des aktuellen Berichtszeitraums gemeldet wurde. Klicken Sie auf Historie, wählen Sie das Lied, das Sie bearbeiten möchten, und klicken Sie dann auf den Pfeil links neben dem Titel des Liedes, um eine Liste der früheren Meldungen dieses Liedes anzuzeigen.

  • Muss ich auch eine Meldung machen, wenn meine Gemeinde gar keine Lieder vervielfältigt oder benutzt hat?

    Machen Sie Ihre Meldungen wenn möglich auf wöchentlicher Basis, selbst wenn Sie keine Meldungen haben. Dies hilft uns zu erkennen, dass Ihre Liedmeldung vollständig und aktuell sind.

  • Wie erstelle ich einen SongSelect Account?

    SongSelect ist eine Online-Liederdatenbank zum legalen Herunterladen christlicher Liedtexte, Noten und Akkorde. Kirchen und Gemeinden können sich einen Zugang erwerben, Voraussetzung ist die CCLI-Liedlizenz. Erwirbt Ihre Gemeinde SongSelect, erhalten Sie eine E-Mail mit Informationen und einem Zugangscode. Mit Hilfe der Beschreibung in der E-Mail legen Sie Ihren Account an. Der Nutzer, der den Account anlegt, ist automatisch (zunächst) Administrator. Dies können Sie bei Bedarf später ändern. Ist der Account angelegt, kann der Administrator weitere Nutzer aus der Gemeinde einladen (Lobpreisteam, Gemeindeleiter, Beamerdienst etc.).

    Sie können SongSelect kostenlos testen oder auf sog. „gemeinfreie“ Lieder in SongSelect zugreifen. Die populärsten gemeinfreien Lieder stehen auch mit Noten und Akkorden zur Verfügung. Es muss nur ein Benutzerkonto in SongSelect angelegt werden.

    Hat ein Gemeindemitarbeiter bereits solch einen Testzugang in SongSelect angelegt, kann er diesen natürlich mit Ihrem Gemeindezugang verbinden (mit Hilfe des Zugangs-Codes).

  • Brauche ich eine Genehmigung um Notenblätter legal herunterzuladen?

    Es ist illegal Liedtexte oder Notenblätter von Websites, die nicht vom Rechteinhaber autorisiert sind, herunterzuladen. Mit einer gültigen CCLI-Lizenz kann Ihre Gemeinde SongSelect erwerben und dort Lobpreislieder legal herunterladen.

  • Muss ich Lieder melden, die unsere Gemeinde in SongSelect herunterlädt?

    Nein, Gemeinden müssen nicht melden, wenn Lieder in SongSelect heruntergeladen wurden. Dies wird automatisch von SongSelect registriert. Eine Meldung innerhalb der CCLI-Lizenz ist im Online CopyReport notwendig, wenn die heruntergeladenen Lieder vervielfältigt oder projiziert werden.

  • Ist die Anzahl der Songs, die ich herunterladen kann begrenzt?

    Das Herunterladen von Liedtexten ist unbegrenzt. Mit SongSelect Advanced und Premium können Sie Noten für bis zu 200 verschiedene Songs pro Jahr herunterladen / drucken. Sie können jederzeit Pakete für den Download von weiteren 50 Songs erwerben. Zum Zeitpunkt der Lizenzerneuerung wird die Anzahl der Verfügbaren Lieder wieder auf 200 gesetzt.

  • Kann ich mitten im Lizenzjahr mein SongSelect auf eine höhere Version umstellen?

    Ja, bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

  • Kann mein Projektionsprogramm direkt auf SongSelect zugreifen?

    Innerhalb einiger Programme und Anwendungen kann direkt auf SongSelect zugegriffen werden, um einfach und schnell Liedtexte zu importieren. Bei einem direkten Zugriff wird eine SongSelect-Schnittstelle (API) verwendet. Informieren Sie sich auf unserer Übersicht „Beamerprogramme im Vergleich“

  • Wie können weitere Nutzer zu unserem SongSelect Account hinzugefügt werden?

    Der oder die als Administratoren ihrer Gemeinde eingetragenen Personen können weitere Nutzer zu SongSelect einladen.

  • Benötigt unsere Gemeinde eine CCLI-Lizenz, um SongSelect zu erwerben?

    Ja. Zwar kann jede Person einen freien SongSelect-Zugang zu Testzwecken oder mit dem Zugriff auf die gemeinfreien Lieder erstellen, aber ein voller SongSelect-Zugang ist nur für christliche Gemeinden und Organisationen, die eine CCLI-Lizenz besitzen.

  • Was zählt als Download in SongSelect?

    Ein bestimmtes Lied zählt als Download. Eine Gemeinde hat 200 Downloads pro Lizenzjahr. Wird das gleiche Lied in verschiedenen Tonarten ausgedruckt, zählt es nur als 1 Download, da es sich um dasselbe Lied handelt.

  • Wie viele Nutzer kann eine Gemeinde in SongSelect anmelden?

    Es besteht keine Beschränkung. Ihre Gemeinde kann unbegrenzt viele Benutzer in SongSelect haben, die von einem beliebigen Webzugang aus zugreifen können. Jeder Nutzer braucht einen persönlichen und Passwort-geschützten Nutzerzugang, den die Nutzer jeweils mit dem Gemeindeaccount verbinden können.

    .

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