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Urheberrecht – Infos für Autoren/Verlage
Das Urheberrechtsgesetz hat zum Ziel den Urheber eines Werkes an der öffentlichen Verwertung bzw. Nutzung seines Werkes wirtschaftlich zu beteiligen.
Deshalb besteht für den Urheber eines Musik-, Schrift- oder generell eines Kunstwerkes ein Vergütungsanspruch, wenn Dritte sein Werk vervielfältigen, öffentlich nutzen oder zugänglich machen. Im Multimedia-Zeitalter gibt es viele Möglichkeiten, Lieder zu kopieren oder zu verbreiten. Für den Urheber ist es dabei nahezu unmöglich im Überblick zu haben, wer sein Werk auf welche Art nutzt. Auch ist schwer nachvollziehbar, wann legal genutzt wird und wann nicht.
Daher gibt es Organisationen wie die CCLI Lizenzagentur, die den Verwaltungsaufwand sowohl für Rechteinhaber, also Verlage und Liedschreiber, als auch für Nutzer verringern. Dabei tritt der Rechteinhaber das Recht zur Wahrnehmung der grafischen Vervielfältigung (Kopieren, Drucken und Speichern) seiner Lieder für den kirchlichen Bereich an die CCLI ab. Die CCLI vergibt dann Lizenzen an Gemeinden und bekommt dafür eine Lizenzgebühr. Die Gemeinden melden an die CCLI, welche Lieder vervielfältigt wurden, und anhand dieser Meldungen zahlt die CCLI die eingenommenen Lizenzgebühren an die Rechteinhaber aus.
Mit diesem System hat die CCLI bereits in vielen Ländern ein faires und funktionierendes Verteilungssystem etabliert.
Autoren und Verlage können so für ihren Dienst an Kirchen und Gemeinden entlohnt werden. Als Folge davon entstehen mehr neue Lieder und werden mehr neue Lieder veröffentlicht. Es entsteht ein Kreislauf, der allen Beteiligten Vorteile bringt.
Verlage
Für einen Verlag, der seinen eigenen Liedkatalog, die Kataloge seiner Autoren oder auch Liedkataloge von anderen Verlagen vertritt, ist das CCLI-Lizenzprogramm ideal. Die Teilnahme am CCLI-Lizenzprogramm ist kostenlos und daher risikofrei.
Sie können Ihre Liedrechte zur grafischen Vervielfältigung zusätzlich an andere Organisationen abtreten oder diese parallel selbst verwalten, denn unsere Verträge sind nicht-exklusiv. Das bedeutet, wir nehmen Ihre Rechte in vollem Umfang wahr und vertreten diese den Kirchen und Gemeinden gegenüber. Parallel dazu können Sie aber diese Rechte selbst mit verwerten oder zusätzlich von einer Verwertungsgesellschaft wahrnehmen lassen. Wenn Sie Mitglied bei einer Verwertungsgesellschaft wie der VG Musikedition sind, können Sie deren Vertrag einfach auf nicht-exklusiv umstellen und dann zusätzlich die kostenfreien Dienste der CCLI in Anspruch nehmen.
Autoren / Songschreiber
Komponisten und Texter arbeiten in der Regel mit Verlagen zusammen, um ihre Lieder zu veröffentlichen. Wenn Sie als Songschreiber eine Vereinbarung mit einem Verlag haben und dieser Verlag mit CCLI lizenziert, werden Ihre Lieder automatisch von der CCLI vertreten.
Wenn Sie Ihre Liedrechte selbstständig verwalten, können Sie diese ebenfalls von der CCLI wahrnehmen lassen. Bitte beachten Sie dabei, dass die CCLI keine Lieder oder Künstler bewirbt, verlegt oder vermarktet. Wir nehmen nur die Rechte für die grafische Vervielfältigung Ihrer Lieder wahr und stellen diese bei Wunsch in unsere Liederdatenbank SongSelect ein. Ausschüttungen von Tantiemen finden demnach nur dann statt, wenn Ihre Lieder tatsächlich auch in Gemeinden zum Einsatz kommen bzw. vervielfältigt und gemeldet oder von SongSelect heruntergeladen wurden.
Kontaktieren Sie uns, um mehr Informationen zu erhalten oder unsere Vertragsunterlagen anzufordern.
Details Urheberrecht:
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