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Urheberrecht
Was bedeutet Urheberrecht?
Das Urheberrecht (Copyright) schützt das “geistige Eigentum”, d. h. geschützte Leistungen, auf kulturellem Gebiet. Urheberrechtlich geschützt sind u. a. Musikwerke, Literaturwerke, Fotografien und Filmwerke. Im Zusammenhang mit dem Urheberrecht stehen Leistungsschutzrechte, welche nicht die Schöpfung eines Werkes selbst schützen, sondern deren Vermittlung – z. B. Rechte der Interpreten (Musiker, Schauspieler) oder unternehmerische Leistungen (Filmproduzenten). Das Urheberrecht ist in Deutschland überwiegend im Urhebergesetz geregelt.
Urheberrecht ist ein allgemein gültiger Gesetzesgrundsatz, Details des Urheberrechts sind aber von Land zu Land verschieden.
Urheberrechte stehen dem Schöpfer des Werkes zu und entstehen bereits mit Errichtung des Werkes. Der Urheberrechtsschutz erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Ein urheberrechtlich geschütztes Werk darf nur mit der Zustimmung des Urhebers genutzt werden. Es gibt verschiedene Arten, ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu nutzen. Ein Werk kann z. B. vervielfältigt, verbreitet, ausgestellt, aufgeführt, wiedergegeben oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Urheberrechte werden dementsprechend nicht nur durch die sog. Erstverwertung, z. B. Buch, CD, Film, sondern auch durch die sog. Zweitverwertung, z. B. Kopien aus Büchern, Ausstrahlung von CDs etc., genutzt.
Dem Urheber steht nach dem Gesetz eine Vergütung für die Nutzung seines Werkes zu. Dem liegt zugrunde, dass nach dem Willen des Gesetzgebers der Urheber an den kommerziellen Erfolgen seines Werkes so weit wie möglich beteiligt werden soll. Hierdurch soll für den Urheber ein Anreiz und die wirtschaftliche Möglichkeit geschaffen werden, weiterhin kreativ tätig zu sein. Zudem soll die Vermittlung von Kulturgütern reguliert werden.
Dem einzelnen Urheber ist es oft nicht möglich, die massenhafte Nutzung seines Werkes individuell zu lizenzieren. Daher übertragen Urheber die Wahrnehmung von Urheberrechten an ihren Werken und Leistungen häufig Verwertungsgesellschaften wie z. B. der GEMA, aber auch privaten Unternehmen wie Verlagen oder Lizenzagenturen. Von dort kann der Nutzer dann professionell und sicher Nutzungsrechte an einer großen Anzahl von Werken verschiedener Urheber erwerben. Oft haben sich diese Organisationen auf ein bestimmtes Gebiet spezialisiert.
Grundsätzlich gilt, dass die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Musik-, Schrift- und Filmwerken, z. B. durch Bearbeitungen, Vervielfältigungen, Aufführungen und öffentliches Zugänglichmachen, nur mit vorheriger Zustimmung der Urheber bzw. Rechteinhaber sowie gegen Entrichtung einer angemessenen Vergütung erlaubt ist. Die Einräumung verschiedener Nutzungsrechte kann im Wege einer Lizenz von den zuständigen Organisationen erworben werden.
Urheberrecht ist uns wichtig und wird durch die Partnerschaften, die CCLI mit den Autoren und Verlagen pflegt, sowie die Produkte und Dienstleitungen, die CCLI seinen Kunden anbietet, berücksichtigt und gewahrt.
Wie betrifft Sie das Urheberrecht als christliche Gemeinde?
Christliche Gemeinden, Schulen und Organisationen setzen immer mehr Technologie ein, um Lobpreismusik zu machen, im Gottesdienst zu benutzen oder Gottesdienstabläufe und Liedblätter zu drucken. Rechteinhaber sollten angemessen für ihr Werk und das ihnen zustehende Urheberrecht vergütet werden.
CCLI möchte Ihnen helfen nicht nur das Urheberrecht anderer zu wahren, sondern bietet seinen Kunden praktische Lösungen, die die Handhabung vereinfachen.
Details Urheberrecht:
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