
Aufzeichnen von Gottesdiensten auf Tonträger
Oft werden Gottesdienste mitgeschnitten und auf Tonträger für Gemeindeangehörige aufgezeichnet, die nicht am Gottesdienst teilnehmen können.
Sobald Musik auf Ton- oder Bildtonträger aufgezeichnet wird, handelt es sich rechtlich gesehen um ein Vervielfältigen von Musikwerken. Es liegt eine urheberrechtlich relevante Nutzung vor, so dass die Aufzeichnung zustimmungsbedürftig und vergütungspflichtig ist. Für Kirchen und Gemeinden wird hier keine Ausnahme gemacht.
Sie finden hier GEMA Informationen und Auskünfte zu selbst erstellten Aufzeichnungen auf Tonträgern. Die Vergütung richtet sich in der Regel nach Tarif VR-T-H 1 der GEMA.
Hinweis: Inzwischen haben viele Gemeindeverbände oder Großkirchen dies für Ihre Gemeinden über Gesamtverträge mit der GEMA geregelt. Bevor Sie also eine Lizenz erwerben, kontaktieren Sie vorher Ihren Gemeindeverband oder Ihre Kirchenstelle.