
Dürfen wir YouTube-Videos im Gottesdienst oder der Jugendgruppe zeigen?
Nach Aussage von YouTube dürfen Videos oder Ausschnitte davon öffentlich gezeigt werden, solange dies per Streaming ausschließlich durch den YouTube-Player geschieht.
Man darf also diese Videos nicht irgendwie aufzeichnen oder vorab herunterladen, und sie dann im öffentlichen Rahmen wiedergeben.
Jedoch ist bei YouTube-Clips immer etwas Vorsicht geboten, weil viele Leute Dinge einfach hochladen, welche bereits urheberrechtlich geschützt sind und man diese somit gar nicht hätte hochladen dürfen. Als sogenannter Plattform-Provider übernimmt YouTube dafür keine Haftung, sondern macht die User dafür verantwortlich, die das Material einstellen und erwartet von diesen nur Sachen hochzuladen, von denen auch das entsprechende Einverständnis des Urhebers gegeben ist.
Dass dies in vielen Fällen nicht beachtet wird ist bekannt. Und so kann es durchaus passieren, dass man illegale Kopien in der Gemeinde zeigt. Es stellt sich dann die Frage, ob die Gemeinde dafür haftbar gemacht werden kann. Aus unserer Sicht ist das eher unwahrscheinlich, aber definitiv auszuschließen ist es nicht.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Ausschnitte von Kinofilmen gezeigt werden, denn die Filmproduzenten stellen ihr Material mit Sicherheit nicht selbst auf YouTube, sondern wollen stattdessen ihre DVDs verkaufen. (Ausnahmen stellen Werbetrailer von Filmen dar.)
Wer also YouTube-Clips in der Gemeinde zeigen möchte, sollte das nur mit Material tun wo sichergestellt ist, dass weder der Film noch die Musik urheberrechtlich geschützt sind, bzw. nur mit Erlaubnis des entsprechenden Urhebers auf YouTube veröffentlicht wurde.
Die CVL-Filmlizenz gibt keine generelle Erlaubnis für das Zeigen von YouTube-Videos, sondern bezieht sich auf Filme der angeschlossenen Filmstudios.